Batterieverordnung

Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien und Akkus
 
Wir sind ab dem 01.12.2009 gesetzlich dazu verpflichtet Sie darauf aufmerksam zu machen, dass
Batterien und Akkus unter Beachtung der Vorschriften des Batteriegesetzes entsorgt werden
müssen. Sollten sich also Batterien/Akkus in dem von Ihnen erworbenen Produkt befinden,
bitten wir Sie nachstehenden Hinweis zu beachten.
 
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus so, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, bei
einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgegeben werden. Die Entsorgung
über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie Batterien/Akkus nach dem Gebrauch auch
unentgeltlich an uns einsenden. Die Einsendung der Batterien/Akkus muss in dem Fall
ausreichend frankiert erfolgen. Ihre Sendung ist zu richten an:
 
Hardware Broker
Isinger Tor 8
45276 Essen
 
Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
 

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol
der durchgekreuzten Mülltonne die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.
Beispiel hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
 
batterieentsorgung.png
 
Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der
Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).
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